Remote Gaming Vertragsinformationen

Zustandekommen eines Vertrages für Remote-Gaming-Systeme

Der Vertrag über die Bereitstellung eines System für Remote-Gaming (Maschine) gemäß der vom Kunden erstellten Konfiguration kommt mit Annahme des Angebotes des Dienstleister (Mathias Peter IT-Beratung und Dienstleistungen) oder durch die direkte Beauftragung im Online-Konfigurator des Dienstleisters durch den Kunden zu Stande.

Die Bereitstellungszeit ist abhängig von der zum Zeitpunkt der Beauftragung verfügbaren Ressourcen. Sofern einzelne Ressourcen nicht verfügbar sind, wird die Bestellung des Kunden in die Warteliste überführt. Die Kostenpflichtige Nutzung beginnt erst mit der Übergabe des Systems an den Kunden, die Bereitstellungszeiten und eventuelle Wartezeiten werden nicht berechnet.

Der Dienstleister kann jederzeit einen Auftrag aus der Bereitstellung oder der Warteliste streichen, sofern der Kunden nicht wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über seine persönlichen Daten gegeben hat.

Vertragsbestandteile und Verfügbarkeiten

Vertragsbestandteile sind ausdrücklich die durch den Kunden gewählten Ressourcen. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form statthaft.

Weiterhin stellt der Dienstleister eine Datensicherung für das Kundensystem zur Verfügung, welches mindestens einmal am Tag eine Sicherung des Kundensystems inkl. aller darin enthaltenen Daten erstellt. Die Vorhaltezeit der Sicherung beträgt 14 Tage.

Weiterhin stellt der Dienstleister dem Kunden eine Windows 10 Lizenz zur Verfügung, welche der Dienstleister vor Übergabe der Maschine an den Kunden aktiviert hat. Diese Lizenz darf nicht ausgelesen und durch den Kunden oder Dritte an anderer Stelle als der bereitgestellten Maschine verwendet werden.

Wartungen und/oder Updates der Maschine obliegen dem Kunden, der Dienstleister kann diese optional übernehmen, entsprechend ist hierzu ein Angebot durch den Kunden anzufordern. Gleiches gilt für den Virenschutz.

Der Dienstleister garantiert eine Verfügbarkeit von 99,8% auf ein Jahr gerechnet. Wartungsarbeiten, welche auf Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Der Dienstleister verpflichtet sich weiterhin, Wartungsfenster für die Hardware langfristig vorab anzukündigen.

Fair-User-Verfahren

Der Dienstleister überlasst dem Kunden eine symetrische Internetanbindung, welche dieser nach dem Fair-Use-Prinzip verwenden darf. Die Bandbreite hängt vom gebuchten Basissystem ab. Die Nutzungsfreigabe umfasst alle im Rahmen der Maschine als Remote-Gaming-Maschine freigegebenen Zwecke.

Der Dienstleister schließt explizit die Nutzung der Maschien für File-Sharing, Torrent-Seeder/Leecher und Tor-Device aus. Sofern dem Dienstleister eine dieser Nutzungsarten bekannt wird kann er den Vertrag sofort beenden und die Maschine des Kunden löschen.

Anpassungen an den Vertragsbestandteilen

Der Kunde kann seine Ressourcen jederzeit anpassen. Dabei sind bei den folgenden Ressourcen Anpassungen in beide Richtungen (erweitern und reduzieren) möglich:

  • CPU
  • RAM

Bei den folgenden Ressourcen ist nur eine Erweiterung möglich:

  • HDD/SSD
  • Grafikkarte

Durch die Veränderung der Ressourcen werden automatisch die Preise der gewählten Produkte angepasst. Minderpreise werden ab der ersten folgenden Rechnung berücksichtigt, Mehrpreise werden Anteilig je laufende Woche des Monats nachträglich berechnet.

Preise, Verzug und Laufzeiten

Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Steuern und Abgaben.

Die Abrechnung wird zum ersten Tag eines Monats für den laufenden Monat erstellt. Standardmäßig wird die Rechnung per Mail an die vom Kunden definierte eMail Adresse gesendet. Postalische Rechnungsversendungen sind otional gegen ein Entgelt von 1,50€ je Monat möglich.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Mandat, andere Zahlungsarten können nicht akzeptiert werden. Die Vorankündigungszeit beträgt regulär einen Werktag.

Der Kunde kommt in Verzug, sobald die Zahlung nicht fristgemäß abgebucht werden konnte. Das Entgelt für Lastschriftrückgaben, sowie die Aufwände für die erneute Einreichung der Lastschrift, werden pauschal mit 11,90€ je Fall mit dem nächsten Einzug erhoben. Sofern die Zahlung auch beim zweiten Einzug nicht erfolgreich ist, ist der Dienstleister berechtigt, die vom Kunden gebuchte Maschine unverzüglich abzuschalten und bis zur Vollständigen Zahlung in diesem Zustand zu belassen. Erfolgt der Ausgleich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmahnung der offenen Posten ist der Dienstleister berechtigt, die Maschine des Kunden zu löschen und die gebuchten Ressourcen anderweitig zu verwenden. eventuelle rechtliche Schritte sind hiervon unberührt.

Der Vertrag über die Bereitstellung der Maschine läuft ab Übergabe der Maschine an den Kunden für einen Mindestzeitraum von 3 Monaten und ist bis 4 Wochen vor Ablauf zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht verlängert sich die Laufzeit um weitere 3 Monate mit der gleichen Kündigunsfrist wie zuvor.

Kündigung des Vertrags, Folgen einer Kündigung

Die Vertragskündigung gilt als fristgemäß ausgesprochen, sobald der Kunde den Dienstleister über den Kündigungswunsch zum nächsten verfügbaren Zeitpunkt informiert. Die Frist gilt als gewahrt, sobald die Nachricht fristgemäß versendet worden ist. Dabei sind alle Wege der schriftlichen Kommunikation zulässig.

Der Dienstleister kann den Vertrag seinerseits ebenfalls zu den reguläen Laufzeiten kündigen, sofern es entsprechende Unternehmensrelevante Gründ hierfür gibt. Diese muss der Dienstleister dem Kunden schriftlich darlegen.

Das Recht einer Sonderkündigung bleibt von diesen Punkten unberührt.

Der Dienstleister verpflichtet sich, die Maschine des Kunden 14 Tage nach Ablauf des Vertrags samt sämtlicher Backups zu löschen. Eine gesonderte Bestätigung zum Zeitpunkt der Löschung muss nicht erfolgen.

Hauftungsausschluss und rechtliche Bestimmungen

Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für die Maschine und deren Inhalte/Daten ab der Übergabe der Maschine an den Kunden. Dies umfasst auch, aber nicht ausschließlich, Schäden durch Schadsoftware und Datenabfluss durch Diese.

Der Kunde ist verpflichtet, das System gemäß der rechtlichen Vorgaben zu betreiben. Sofern der Dienstleister selbst oder durch Dritte auf rechtliche Verstöße aufmerksam wird, ist er verpflichtet, die Maschine unverzüglich vom Netzwerk zu trennen. Eventuelle Auskünfte an Ermittlungsbehörden muss der Dienstleister ohne Auskunft über diese an den Kunden erteilen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam werden, so bleibt die restliche Vereinbarung als solche hiervon unberührt.